Mitglied werden

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Quellen des Lebens e.V.

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Festgelegt wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 90 Euro.

Auszubildende und Studierende, Rentner und Arbeitslose zahlen 45 Euro,

Schüler zahlen 20 Euro. - Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.

 

Mitgliedsantrag für natürliche Personen (einschl. Familienmitglieder) >

Förderantrag für Firmen >

Bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post abschicken oder per Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..